Finanzierung

Das Ambulant Betreute Wohnen ist dem Hilfesystem der Eingliederungshilfe zuzuordnen. Aufgrund dessen werden die Kosten gemäß §§ 123 SGB IX vom übergeordneten Sozialhilfeträger übernommen.

Dies ist in der Regel der Landschaftsverband Westfalen – Lippe, oder die Kostenträger der jeweiligen Kommunen, falls jemand aus Niedersachsen kommt.

Bei Fragen zur Antragsstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.